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Zuschüsse der Pflegekasse für ein barrierefreies Bad

Liegt ein Pflegegrad vor, stellen Sie für den Umbau in ein barrierefreies Bad bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag auf Kostenübernahme nach § 40 SGB XI. Alle vorgenommenen Lösungen gelten als Wohnumfeld verbessernde Maßnahme und werden gefördert. Der Zuschuss der Pflegekasse kann bis zu 4.000 Euro betragen und wird ohne Eigenbeteiligung gewährt. Maßnahmen für eine Badgestaltung sind unter anderem:

  • höhenverstellbare Sanitärobjekte einbauen
  • eine bodengleiche Dusche installieren
  • eine Einstiegshilfe für die Badewanne anbringen
  • rutschhemmender wasserdichter Bodenbelag legen

Bleibt bei einer Maßnahme Geld übrig, können Sie den Restbetrag für andere Anpassungen verwenden. Sofern mehrere Pflegebedürftige zusammenwohnen, kann jeder den vollen Zuschuss für den Umbau in ein barrierefreies Bad erhalten. Die Obergrenze beträgt dann bis zu 16.000 Euro. Abhängig von der jeweiligen Situation gibt es verschiedene Träger, die Ihre Maßnahmen zur Badgestaltung finanziell unterstützen. Das sind:

  • Krankenkassen (Hilfsmittel fürs barrierefreie Bad)
  • Pflegekassen (Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen)
  • Sozialhilfeträger (bei Grundsicherung ALG 2/Hartz IV)
  • KfW-Programme (Kredit) und (Investitionszuschuss)

Altersgerechtes Wohnen hier können Sie Zuschüsse erwarten

Die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt ebenfalls durch finanzielle Zuschüsse den Umbau in ein barrierefreies Bad und somit das altersgerechte Wohnen. Der Vorteil hierbei: diese Förderung ist weder an einen Pflegegrad noch an ein bestimmtes Alter gebunden. Das bedeutet, Sie können schon heute Geld für eine komfortablere Badgestaltung erhalten, um damit in Zukunft in ein barrierefreies Bad zu investieren.

Mit dem KfW-Zuschuss wird beim Badumbau folgendes gefördert:

  • Änderung der Raumaufteilung
  • bodengleiche Dusche, einschließlich Duschsitz
  • Modernisierung von Sanitärobjekten, einschließlich mobilem Liftsystem

Zudem sind weitere Maßnahmen im Bereich des altersgerechten Wohnens förderfähig, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Badumbau stehen. Dazu zählen:

  • barrierefreier Zugang
  • Einbau altersgerechter Assistenzsysteme (Rollläden, Beleuchtung, Bewegungsmelder und ein Rufsystem)
  • Modernisierung von Bedienelementen
  • Einbau mechanischer Be- und Entlüftungseinrichtungen
  • Vorkehrungen zum späteren Einbau von Halte- und Sicherheitssystemen

Unser Unternehmen in Wolfenbüttel baut seit vielen Jahren barrierefreie Bäder. Wir kennen uns mit allen Förderbedingungen aus. Fragen Sie uns, wir beraten Sie gerne!

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!
+49 (0) 800/ 53 53 53 8
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